Bekanntmachungen / Aktuelles

Informationen zum neuen Bundesmeldegesetz ab 01.11.2015

Zum 1. November 2015 tritt ein bundesweit einheitliches Bundesmeldegesetz in Kraft, das die 16 Landesmeldegesetze ablöst. Das Bundesmeldegesetz bringt einige neue gesetzliche Vorgaben mit sich. Die wichtigsten Neuerungen werden im Folgenden dargestellt.

 

Wohnungsgeberbestätigung

Ab dem 01.11.2015 hat der Meldepflichtige bei der An-, Um- und Abmeldung eine schriftliche Bestätigung vorzulegen, in der der Wohnungsgeber den Ein- oder Auszug bestätigt.

Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt, unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis zugrunde liegt.

Wohnungsgeber ist der Eigentümer oder Nießbraucher als Vermieter der Wohnung oder die vom Eigentümer zur Vermietung der Wohnung beauftragte Person oder Stelle.

Bei Bezug einer Wohnung durch den Eigentümer erfolgt die Bestätigung des Wohnungsgebers als Eigenerklärung der meldepflichtigen Person.

Amtliche Formulare für die Bestätigung des Wohnungsgebers können unter http://www.hohenlinden.de/gemeinde-verwaltung/verwaltung/formulare abgerufen werden und liegen im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Hohenlinden, Rathausplatz 1, 85664 Hohenlinden zur Abholung bereit.

 

Meldepflicht

Bisher bestand die Pflicht, sich innerhalb einer Woche ab dem Bezug einer Wohnung im Einwohnermeldeamt anzumelden. Ab dem 01.11.2015 beträgt die Meldepflicht bei Bezug einer Wohnung zwei Wochen. Eine Anmeldung im Voraus ist auch weiterhin gesetzlich nicht vorgesehen.

Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands besteht lediglich eine Anmeldeprflicht.

Eine Pflicht zur Abmeldung besteht nur bei einem Wegzug ins Ausland. Auch hier beträgt die neue Meldefrist zwei Wochen.

Neu geregelt wurde, dass nun eine vorzeitige Abmeldung, frühestens eine Woche vor dem Wegzug in das Ausland, möglich ist. Bei einer Abmeldung in das Ausland ist vom Betroffenen künftig auch die Adresse im Ausland anzugeben.

 

Kurzaufenthalt in einer Wohnung bis zu 3 Monaten

Wer nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, kann bis zu 3 Monate in einer Wohnung leben, ohne sich für diese anzumelden (Besuche aus dem Ausland).

 

Besucherregelung

Wer im Inland für eine Wohnung gemeldet ist, kann bis zu 6 Monate in einer weiteren Wohnung im Inland wohnen, ohne dort gemeldet zu sein.

Gemeindliche Kiesgrube

Unsere Gemeinde besitzt eine Kiesgrube. Hier kann Kies gekauft und Aushub abgeladen werden.

Weiterlesen ...

Abfallentsorgung

Im Landkreis Ebersberg haben Gemeinden teilweise die Pflichtaufgabe der Abfallentsorgung vom Landkreis übernommen.

Weiterlesen ...

Herzlich Willkommen
in Hohenlinden

Gemeinde Hohenlinden
Rathausplatz 1
D-85664 Hohenlinden
Tel.: 08124/5312-0
Fax: 08124/5312-25
E-Mail: poststelle@hohenlinden.de

Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.: 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr

Bankverbindungen >>

nächste Termine in Hohenlinden

25 Apr
Leerung Restmülltonne
Datum 25.04.2024
29 Apr

Ort Hohenlinden + Altstockach

29 Apr

Pfarrei St. Josef Hohenlinden: Bittamt in der Wallfahrstkirche Tuntenhausen

29 Apr
Gemeinderatssitzung
29.04.2024 19:00 - 21:30

Gemeinderatssitzungen i.d.R. am letzten Montag im Monat im Rathaus Hohenlinden, Sitzungssaal, Rathausplatz 1, um 19:00 Uhr.

(Bitte Bekanntmachung beachten!)

Mitteilungsblatt

Hohenlinden Mitteilungsblatt März 2023

Bürgerservice

Bürgerservice