Bekanntmachungen / Aktuelles

Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Geflügelpest

Die Nr. 2 der Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Geflügelpest vom 23.11.2022 wird mit der Änderungs-Allgemeinverfügung vom 28.06.2023 aufgehoben. Die bisherige Allgemeinverfügung vom 23.11.2022 bleibt in den weiteren Punkten bestehen.

>>Änderungs-Allgemeinverfügung vom 28.06.2023

 

Bisherige Allgemeinverfügung vom 23.11.2022:

 

Zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel gelten ab sofort bayernweit verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen gegen die Geflügelpest. Das hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz aufgrund der bei Geflügel aus Haltungen und Wildvögeln vorliegenden Geflügelpestnachweise in Deutschland und Bayern Anfang letzter Woche angeordnet. Die erforderlichen Maßnahmen erfolgen auf Grundlage einer zentralen Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, das die Gefahr der Ausbreitung der Geflügelpest bei Wildvögeln sowie eine Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel als hoch einstuft. Das Geflügelpestgeschehen ist nicht mehr saisonal an das Zugverhalten von Wildvögeln gebunden, sondern hat sich ganzjährig in der heimischen Vogelpopulation festgesetzt.

Wie das Veterinäramt Ebersberg informiert, sind deshalb folgende Regelungen auch für kleinere Geflügelhaltungen von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln sowie Enten und Gänsen bis zu 1000 Tieren in Kraft gesetzt: Strikte Zutrittsbeschränkungen, die Pflicht zur Benutzung einer betriebseigenen Schutzkleidung und zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Schadnager-Bekämpfung sowie umfangreiche Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen.

Zudem sind Geflügelausstellungen und -märkte bis auf weiteres verboten. Es besteht ein Fütterungsverbot für Wildvögel. Darunter fallen Hühnervögel, Enten, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige und Schreitvögel. Nähere Einzelheiten kann man in der Allgemeinverfügung des Landkreises Ebersberg nachlesen. Sie wurde am Freitag, 25. November 2022 veröffentlicht.

„Seit Oktober 2022 sind in Bayern bisher vier Fälle bei Hobby-Geflügelhaltungen in den Landkreisen Miltenberg und Landshut nachgewiesen worden, deutschlandweit sind in dieser Saison mehr als 1200 Fälle bei gehaltenem Geflügel und Wildvögeln amtlich festgestellt worden“, heißt es aus dem Veterinäramt. Und weiter: „Um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, wird in Bayern das bewährte Wildvogel-Monitoring konsequent weitergeführt. Aus diesem Grund bitten wir Bürgerinnen und Bürger, Ansammlungen von toten Wasservögeln dem Veterinäramt zu melden. Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Trotzdem sollten tote Vögel nicht berührt und vorsichtig eingesammelt werden.“

Das Landratsamt Ebersberg hat wieder eine Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Geflügelpest erlassen.

Wer Geflügel wie Hühner, Truthühner, Wachteln, Enten, Gänse usw. hält, muss wie im Frühjahr wieder besondere Vorsichtsmaßnahmen gegen die Geflügelpest (HPAI) treffen. Besonders gefährdet sind vor allem Klein- und Hobbyhaltungen, für die die strikten Biosicherheitsanforderungen für Großgeflügelbestände noch nicht gelten.

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