Die Geflügelpest breitet sich wieder aus.
Zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel gelten ab sofort bayernweit verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen gegen die Geflügelpest. Das hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz aufgrund der bei Geflügel aus Haltungen und Wildvögeln vorliegenden Geflügelpestnachweise in Deutschland und Bayern Anfang letzter Woche angeordnet. Die erforderlichen Maßnahmen erfolgen auf Grundlage einer zentralen Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, das die Gefahr der Ausbreitung der Geflügelpest bei Wildvögeln sowie eine Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel als hoch einstuft. Das Geflügelpestgeschehen ist nicht mehr saisonal an das Zugverhalten von Wildvögeln gebunden, sondern hat sich ganzjährig in der heimischen Vogelpopulation festgesetzt.
Wie das Veterinäramt Ebersberg informiert, sind deshalb folgende Regelungen auch für kleinere Geflügelhaltungen von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln sowie Enten und Gänsen bis zu 1000 Tieren in Kraft gesetzt: Strikte Zutrittsbeschränkungen, die Pflicht zur Benutzung einer betriebseigenen Schutzkleidung und zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Schadnager-Bekämpfung sowie umfangreiche Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen.