Leider können in der Gemeinde Hohenlinden im August und September 2023 keine Rententermine vergeben werden.
Bitte beachten Sie daher:
Altersrenten für Versicherte bei der Deutschen Rentenversicherung Bund
Antragstellung ca. 6 Monate vor Rentenbeginn
Rentenbeginn zwischen Januar und April 2024
Termin bereits im Juni/Juli 2023
Rentenbeginn ab Mai 2024
Termin ab Oktober 2023 ausreichend
Altersrenten für Versicherte bei der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd
Antragstellung ca. 3 Monate vor Rentenbeginn
Rentenbeginn zwischen Oktober 23 und Januar 2024
Termin bereits im Juni/Juli
Rentenbeginn ab Februar 2024
Termin ab Oktober 2023 ausreichend
Bitte vereinbaren Sie zur Rentenantragstellung unbedingt rechtzeitig einen Termin bei Frau Dürr, 08124/5312-10
Wir weisen außerdem darauf hin, dass ein frühzeitig geklärter Versicherungsverlauf (z.B. Ausbildungszeiten, Kindererziehungszeiten, Wehrdienst, Krankheits- oder Arbeitslosigkeitszeiten) das Antragstellungsverfahren sowie die Bearbeitungsdauer bei der Deutschen Rentenversicherung beschleunigt. Für eine Kontenklärung können Sie sich jederzeit bei der Gemeinde Hohenlinden melden.
Hinterbliebenenrenten (Witwen-/Witwer-/Waisenrenten)
Hinterbliebene haben i.d.R. einen Anspruch auf das sogenanntes „Sterbevierteljahr/Vorschusszahlung“
Sofern der Verstorbene bereits eine Rente bezogen hat, erhält der/die Hinterbliebene in den ersten 3 Monaten die volle Rentenhöhe des Verstorbenen als Vorschusszahlung. Die Vorschusszahlung kann über ein einfaches Formular selbstständig beantragt werden. Dieses erhalten Sie teilweise bei den Bestattungsunternehmen, im Rathaus der Gemeinde Hohenlinden oder auf unserer Homepage >>Formulare
Der tatsächliche Antrag auf Hinterbliebenenrente kann im Nachgang gestellt werden (spätestens 3 Monate nach Tod).
Falls Sie in der Zeit von August bis September einen Hinterbliebenenantrag stellen müssen, melden Sie sich bitte telefonisch bei der Gemeinde Hohenlinden, Fr. Baumann 08124/5312-15 oder Fr. Huber - 16