Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wurde verlängert bis zum 02. Mai 2023
>>Pressemitteilung des Bayer. Landesamt für Steuern
>>Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Grundsteuerreform
Das Bayerische Grundsteuergesetz wurde am 17. Dezember 2021 veröffentlicht. Aufgrund der neuen Rechtslage sind neue Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung der Grundsteuer erforderlich. Daher sind alle Grundstückseigentümer aufgefordert, zwischen 1. Juli 2022 und 02. Mai 2023 eine Grundsteuererklärung abzugeben. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat deswegen folgende Allgemeinverfügung erlassen:
Aktuelle Informationen zur Grundsteuerreform in Bayern finden Sie hier.
Tipps zur Fehlervermeidung bei der Abgabe der Grundsteuererklärung finden Sie hier.
Hinweis:
Die bayerischen Formulare in der sog. "grauen Variante" zum Ausfüllen am PC sind unter www.grundsteuer.bayern.de freigeschaltet.
Die Grundsteuervordrucke können ausgedruckt, anschließend unterschrieben und ab dem 1. Juli 2022 an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Sie dürfen nicht handschriftlich ausgefüllt werden, da dies zu Problemen beim späteren Scannen durch die Finanzverwaltung führen kann.
Sofern Steuerpflichtige ihre Erklärungen handschriftlich ausfüllen wollen, können sie die Papiervordrucke, sog. "grüne Variante" verwenden. Die Papiervordrucke können ab sofort in der Gemeinde Hohenlinden, und ab dem 1. Juli 2022 auch in den Finanzämtern abgeholt werden.
Checkliste zur Grundsteuererklärung für ein Wohngrundstück
Übersicht über die verschiedenen Vordrucke
Grundsteuerreform in Bayern - Flyer
Grundsteuerreform in Bayern - Fragen und Antworten
Die Flyer liegen auch in der Gemeindeverwaltung Hohenlinden auf.